Betreuungsportal 24 ist nichts wichtiger als Ihre Gesundheit und Ihr Wohlergehen. Wir sind
als umfassender, freundlicher und professioneller Vermittler für 24 Std. Betreuung, mit
langjähriger Erfahrung, für unsere Klienten da.
Wir gestalten unsere Betreuungsdienstleistungen anhand dessen, was unsere Klienten wollen und brauchen. Melden Sie sich und finden Sie noch heute heraus, was wir für Sie und Ihre Familie tun können.
**Für Voraussetzungen und Einzelheiten bzgl. Höhe und der in Frage kommenden Steuervergünstigungen lassen Sie sich bitte von Ihrem Steuerberater beraten.
Sie sind sowohl Auftraggeber als auch Empfänger der Dienstleistung:
In diesem Fall ist nach § 35a EStG eine steuerliche Abrechnung als haushaltsnahe Dienstleistung möglich.
Somit können 20 % der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen (hier eine/r Betreuer/in) bis zu maximal 4000 Euro pro Jahr (entspricht umgerechnet bis zu 333 Euro pro Monat) direkt von der zu zahlenden Einkommensteuer abgezogen werden.