Eine 24 Stunden Pflege ist die richtige Entscheidung für Pflegebedürftige und Senioren, die im eigenen Zuhause gepflegt werden möchten.
Schließlich gibt es ja auch den nicht unbegründet den Spruch:
Einen alten Baum versetzt man nicht!
Lassen Sie sich unbedingt von der Betreuungskraft oder Agentur das A1-Formular im Original vorlegen. Kopieren Sie dieses Formular und heften Sie dies in Ihren Unterlagen ab. Alle Betreuungskräfte aus dem Ausland sind verpflichtet, diesen Nachweis über ihre Sozialversicherung in ihrem Heimatland nach Deutschland mitzubringen.
Rechtlich am sichersten ist das Entsendungsmodell. Dies wird auch von Verbraucherschützer empfohlen! Bei diesem Modell kümmern wir uns als Anbieter (Agentur) um die Anreise und stellen sicher, dass die Sozialabgaben im Heimatland der Pflegekraft entrichtet werden.
Mit unserer Dienstleistung „Entsendemodell“ sind Sie, rechtlich gesehen, auf der sicheren Seite. Zudem sparen Sie hierdurch auch sehr viel Geld, denn das Entsendemodell ist die absolut günstigste Form der 24 Stunden Pflege. Mehr über 24 Std. Betreuungs- & Pflege Modelle sowie über die Kosten können Sie auch HIER erfahren.
Bei dem Arbeitgebermodell treten Sie als Arbeitgeber und schließen mit der 24 Stunden Pflegekraft einen Arbeitsvertrag ab. Sie müssen die gesetzlichen Arbeitszeiten überwachen und sind verpflichtet Lohn und Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen. Dies ist für Sie auch sehr zeitintensiv und die monatlichen Kosten überschreiten in den meisten Fällen den Betrag von 4500 €.
Das Selbständigkeitsmodell
Dieses Modell ist liegt rechtlich in einer Grauzone, denn die Gefahr einer Scheinselbständigkeit liegt in den meisten Fällen vor. Hierbei hat die 24 Stunden Pflegekraft ein eigenes Gewerbe angemeldet.
Laut Recht liegt eine Scheinselbstständigkeit vor, wenn eine Person zwar nach außen (z. B. mit einem Werkvertrag) als selbstständiger Unternehmer auftritt, ihre Aufgaben aber wie ein abhängig Beschäftigter Arbeitnehmer erfüllt. Wenn Sie als einziger mit dieser selbständigen Pflegeperson einen Werkvertrag abgeschlossen haben so kommt es zu Nachzahlungen und Bußgeldern!
Sie haben zwar einen mäßigen Aufwand und bei Nichtscheinselbständigkeit einen Kostenaufwand von 2000 – 3500 €
Alle Leistungen, die Sie mit uns oder einem anderen Anbieter vereinbart haben, sollten im Vertrag schriftlich festgehalten werden.
Mündliche vereinbarte Leistungen zählen nicht. Dies sind Erfahrungswerte von Kunden die zu kommen.
Achten sie sorgfältig und unbedingt auf die Kündigungsfristen. Dies gilt für den Anbieter / Dienstleister ebenso für Ihre Kündigungsfristen!
Achten Sie auch darauf, dass eine Ersatzkraft vorhanden ist. Denn auch Betreuungskräfte können krank werden und ausfallen.
Wird für die 24-Stunden Betreuung der Vertrag, während des Besuchs des Vermittlers bei Ihnen, von beiden unterzeichnet, so handelt es sich um einen Außergeschäftsraumvertrag/-Verträge.
Sollten Sie die gesamten Vertragsverhandlungen und die Vertragsabschlüsse telefonisch, per Email oder schriftlich abgewickelt haben, so handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag/-Verträge.
In beiden Fällen steht Ihnen gesetzlich ein Widerrufsrecht zu!
Wurden Sie in beiden Vertragsfällen nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert, so können Sie noch 1 Jahr und 14 Tage nach Abschluss des Vertrages widerrufen.
Der Anbieter muss bei einem Widerruf das schon bezahlte Geld innerhalb von 14 Tagen zurückbezahlen!
Sollte jedoch die Betreuungsleistung / Dienstleistung schon vor Ablauf der Widerrufsfrist durch ausdrücklichen Wunsch von Ihnen begonnen haben, so steht dem Dienstleister oder der Agentur, ein Wertersatz zu, den Sie auch bezahlen müssen.
– Grundsätzlich gilt im Schadensfall folgendes:
Für Handlungen der Betreuungskraft im Zusammenhang mit den vertraglich zugewiesenen Aufgaben (etwa Putzen, Waschen, Kochen) haftet das Betreuungsunternehmen.
– Egal was dazu im Vertrag steht, haftet das Betreuungsunternehmen im Fall von Personenschäden, wenn der Schaden schuldhaft, also zumindest leicht fahrlässig, verursacht wurde.
– Für den Fall von Sachschäden gilt die Haftung für das Betreuungsunternehmen zumindest bei grob fahrlässig und vorsätzlich verursachten Sachschäden.
– In der Regel besteht gegen den Vermittler keine Haftungsansprüche, wenn die Beschädigungen durch die Pflegekraft, durch einen Dienstleistungsvertrag mit einem Betreuungsunternehmen abgeschlossen wurde.
– Letztlich kann im Falle eines Schadens nur anhand eines konkreten Sachverhaltes, ob tatsächlich ein Schadensanspruch im Einzelfall besteht, ein Anspruch beantwortet werden.
Beispiel: Eine Betreuungskraft beschädigt den überlassenen PKW.
Aus diesem Grund sollte dringend schon vorab mit dem Kfz-Versicherer über eine Fahrzeugüberlassung alles geklärt werden.
– Eine Betriebshaftpflichtversicherung für seine Mitarbeiter sollte das Betreuungsunternehmen auf jeden Fall nachweisen und darlegen. Zudem sollte dieses Unternehmen Sie auch Informieren, in welchen Fällen die Versicherung eintritt.
Bei vielen Agenturen oder anderen Modellen einer 24-Std. Pflege Betreuung müssen Sie die Organisation der An- und Abreise koordinieren.
Die Pflegekraft muss meistens am nächst größeren Bahnhof angeholt und zur Heimreise auch wieder hingebracht werden. Falls Sie kein Auto besitzen müssen Sie Bekannte oder Verwandte darum bitten.
Bei uns ist es anders. Wir koordinieren die An- und Abreise und übernehmen die komplette Vertragsabwicklung
In erster Linie wird für eine 24 Stunden Pflege das Pflegegeld zur Finanzierung verwendet. 4000 Euro können Sie dann auch noch als “außergewöhnliche Belastung” beim Finanzamt ansetzen und in der Steuer absetzen.
In einer persönlichen Beratung geben wir ihnen weitere Informationen zu Möglichkeiten und Zuschüssen! Hierbei klären wir auch gerne weitere Möglichkeiten und Fragen. Rufen Sie uns an!