Auf diese Seite erhalten Sie Informationen über die Grundpflege, Behandlungspflege und aktivierende Pflege
Die Grundpflege
Körperpflege ist eines der wichtigsten Bedürfnisse eines Menschen. Die Pflegekraft unterstützt die pflegebedürftige Person bei,
- Körperpflege (Duschen, Waschen, Baden, Kämmen, usw.)
- Mund- und Zahnpflege,
- Toilettengänge
- Lagerung
- Reinigung des Katheters
- Versorgung künstlicher Ausgänge
- An- und Ausziehen
- Zubereitung und Nahrungsaufnahme
- Beim Aufstehen und der richtigen Lagerung im Bett, Sessel oder Rollstuhl.
- Die Pflegekraft geht gerne mit den Pflegebedürftigen raus für einen Spaziergang an der frischen Luft um Abwechslung in den Alltag zu bringen. Sie erinnert an Medikamente und besorgt diese für sie.
Wichtig zu wissen: Die Betreuungskraft übernimmt keine medizinische Behandlungspflege wie z.B. Spritzen geben, Blutdruck messen, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen, etc.)
Diese müssen von einer examinierten Pflegekraft z.B. durch einen Pflegedienst durchgeführt werden. Diese Aufgaben kann und darf die Betreuungskraft nicht ausführen.
Hauswirtschaftliche Tätigkeiten
Hauswirtschaftlichen Tätigkeiten knüpfen an die Grundpflege an. In diesem Fall wird sich dabei allerdings nicht mehr auf die pflegebedürftige Person selbst konzentriert, sondern darauf, ob und wie sie in ihrem Umfeld zurechtkommt. Das heißt dass sich die Fachkraft mit hauswirtschaftlichen Tätigkeiten um den Haushalt des Patienten befasst und kümmert.
Leistungen:
Geschirr spülen
Wohnungsreinigung/pflege
Medikamentenbeschaffung
Wechsel von Bettwäsche/Decken
Einkauf von Lebensmitteln und anderen Bedarfsgütern
Zubereitung und Aufbereitung von Mahlzeiten
Heizen und Lüften