Pflegeformen im Überblick

Auf diese Seite erhalten Sie Informationen über die Grundpflege, Behandlungspflege und aktivierende Pflege

Die Grundpflege

Körperpflege ist eines der wichtigsten Bedürfnisse eines Menschen. Die Pflegekraft unterstützt die pflegebedürftige Person bei,

  • Körperpflege (Duschen, Waschen, Baden, Kämmen, usw.)
  • Mund- und Zahnpflege,
  • Toilettengänge
  • Lagerung
  • Reinigung des Katheters
  • Versorgung künstlicher Ausgänge
  • An- und Ausziehen
  • Zubereitung und Nahrungsaufnahme
  • Beim Aufstehen und der richtigen Lagerung im Bett, Sessel oder Rollstuhl.
  • Die Pflegekraft geht gerne mit den Pflegebedürftigen raus für einen Spaziergang an der frischen Luft um Abwechslung in den Alltag zu bringen. Sie erinnert an Medikamente und besorgt diese für sie.

​Wichtig zu wissen: Die Betreuungskraft übernimmt keine medizinische Behandlungspflege wie z.B. Spritzen geben, Blutdruck messen, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen, etc.)

Diese müssen von einer examinierten Pflegekraft z.B. durch einen Pflegedienst durchgeführt werden. Diese Aufgaben kann und darf die Betreuungskraft nicht ausführen.

Hauswirtschaftliche Tätigkeiten

Hauswirtschaftlichen Tätigkeiten knüpfen an die Grundpflege an. In diesem Fall wird sich dabei allerdings nicht mehr auf die pflegebedürftige Person selbst konzentriert, sondern darauf, ob und wie sie in ihrem Umfeld zurechtkommt. Das heißt dass sich die Fachkraft mit hauswirtschaftlichen Tätigkeiten um den Haushalt des Patienten befasst und kümmert.

 

Leistungen:

 

Geschirr spülen

Wohnungsreinigung/pflege

Medikamentenbeschaffung

Wechsel von Bettwäsche/Decken

Einkauf von Lebensmitteln und anderen Bedarfsgütern

Zubereitung und Aufbereitung von Mahlzeiten

Heizen und Lüften

Motivation und Aktivitäten Pflege

Durch unsere Betreuungskräfte bekommt der Alltag wieder etwas Frische eingehaucht. Die Anwesenheit eines liebevollen Menschen kann oft motivieren und vitalisierend wirken.​

  • ​Gemeinsame Ausflüge und Spaziergänge
  • Begleitung bei Arzt-, Therapie- und Friseurbesuchen
  • Gemeinsame Einkäufe, sofern es möglich ist
  • Gemeinsame Ausflüge mit dem Auto (sofern ein eigenes KFZ vorhanden ist und die polnische Hilfskraft einen Führerschein besitzt)
  • Gesellschaftsspiele und Singen
  • Gemeinsame Gespräche, Geschichten erzählen – abhängig von den Deutschkenntnissen der Betreuungsperson
  • Einbeziehen in alle Tätigkeiten, die dem Pflegebedürftigen im Rahmen seiner Fähigkeiten möglich sind

​Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Beratungsgespräch und gerne sagen wir Ihnen was alles möglich ist und wie auch Sie zu Ihrer persönlichen Betreuungskraft kommen.

Aktivierende Pflege

Zum Repertoire der Betreuungskraft gehört es ebenfalls mit dem Pflegebedürftigen im Rahmen seiner Möglichkeiten aktiv zu werden bzw. sich mit Ihm und/ oder Ihr zu beschäftigen, zu unterhalten und auch aufzumuntern.

Behandlungspflege

Was ist eine Behandlungspflege?

Eine Behandlungspflege auch „medizinische Behandlungspflege“ genannt, bezeichnet alle von einem Arzt verschriebenen Pflegeleistungen. Diese Pflegeleistungen werden von einer examinierten Altenpflegekraft, Kinderkrankenpflegekraft, Krankenpflegekraft oder Gesundheitspflegekraft durchgeführt. Unter diese Pflegeleistungen fallen unter anderem diese Aufgaben:

Blutdruckmessung, Blutzuckermessung, Verabreichen von Medikamenten und die Wundpflege. Insgesamt handelt es sich bei dieser Leistung um eine oder mehrere medizinische Hilfeleistung/en. Diese werden nicht von einem Arzt erbracht.

Welche Formen der Behandlungspflege gibt es?

  • Sicherungspflege
  • Unter der Sicherungspflege versteht man eine ärztlich notwendig verschriebene medizinische Pflegeleistung. Um das gewisse Behandlungsziel erreichen zu können, muss diese von einer Fachperson durchgeführt werden. Erst dann kann die Therapie auch als erfolgversprechend eingestuft werden. Die Behandlungspflege kann oft auch zu Hause stattfinden. Die Sicherungspflege kann auch mit grundpflegerischen und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten erweitert werden.

  • Medizinische Behandlungspflege auf ärztliche Versorgung
  • Wenn Patienten aus der ärztlichen Behandlung entlassen werden, aber trotzdem noch medizinische Pflegeleistungen benötigen da sie diese selbst nicht durchführen können, wird die medizinische Behandlungspflege auf ärztliche Versorgung verordnet. Eine ausgebildete Altenpflege- oder Krankenpflegekraft kann in diesem Fall dann zum Einsatz kommen, um Hilfe zu leisten.

  • Krankenhausverhinderungspflege
  • In der Regel wird die Krankenhausverhinderungspflege auch Krankenhausvermeidungspflege genannt verordnet, wenn ein Krankenhausaufenthalt oder der Aufenthalt in einer stationären Einrichtung verkürzt oder vermieden werden kann. Die Verhinderungspflege findet im eigenen Zuhause in den eignen vier Wänden statt. Dort wird der Patient von einer Fachkraft medizinisch versorgt und muss somit nicht in ein Krankenhaus zum Aufenthalt.

Dauer der Behandlungspflege
Wenn die Behandlungspflege durch einen Arzt zum ersten Mal verordnet wird/wurde, dann gilt diese vorerst für 14 Tage. Eine Folgeversorgung kann bei Notwendigkeit der weiteren Pflege ausgestellt werden. Die Gültigkeit dafür wird vom Gesundheitszustand des Patienten abhängig gemacht und muss begründet werden. Die Dauer im Falle einer Krankenhausverhinderungspflege kann bis zu 4 Wochen betragen. Der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) wird eingeschaltet, sobald sich eine längere Pflegedauer abzeichnet. In dieser Situation überprüft dieser die Umstände und kann einen vorläufigen Pflegegrad der sich auf eine Dauer von 1 bis 6 Monaten beläuft festlegen. Der Pflegegrad kann hier von Pflegegrad 1, bis Pflegegrad 5 betragen.

Kosten der Behandlungspflege
Die Behandlungspflege muss erst von der Krankenkasse (Kostenträger) genehmigt werden. Die Kosten werden in der Regel auch von der Krankenkasse des Patienten übernommen. Die Krankenkasse prüft die Genehmigung und diese hängt von den Prüfern der Krankenkasse ab. Sobald das 18. Lebensjahr eines Patienten vollendet ist, muss der Patient eine Zuzahlung von 10% selbst übernehmen. Der Betrag darf sich allerdings auf nicht mehr als 10 € belaufen. Eine Schwangerschaft oder Entbindung ist eine Ausnahme der Regelung. Wenn es sich um chronische Krankheiten oder um Empfänger der Grundsicherung im Alter handelt, ist ebenfalls keine Zuzahlung darüber hinaus zu entrichten. Sobald ein Arzt die Behandlungspflege verordnet hat, und diese von der Krankenkasse genehmigt wurde, wird die Verordnung von dem Empfänger an einen Pflegedienst nach Wahl gereicht. Die pflegerischen und medizinischen Handlungen im Rahmen der Behandlungspflege übernimmt dann der Pflegedienst. Nach erbrachter Leistung erfolgt direkt mit der Krankenkasse die Abrechnung.

Die Ergänzung der häuslichen Krankenpflege zur Behandlungspflege

 

Oft genügt die ambulante Pflege Versorgung der Behandlungspflege den pflegebedürftigen Personen nicht und da nicht jeder Pflegebedürftige Angehörige oder Freunde verfügt welche ihn zu Hause pflegen können. Somit kann es zu schweren Einschränkungen kommen und der Pflegebedürftige kann nicht komplett versorgt werden. In diesem Fall kann eine häusliche Krankenpflege zusätzlich verschrieben werden. Die häusliche Krankenpflege umfasst drei Bereiche.
Diese werden Ihnen nun aufgelistet:


1.Behandlungspflege

Die Behandlungspflege umfasst generell alle medizinischen Pflegeleistungen im Bereich der häuslichen Krankenpflege, die vom Arzt verschrieben werden. Diese werden anschließend von einer Fachkraft (examinierte Altenpflege- oder Krankenpflegekraft) ausgeführt.

 

Leistungen:

Blutdruckmessung und Blutzuckermessung

Verabreichung von Medikamenten bzw. Medikamentengabe

Einläufe

Infusionen

Katheter Wechsel

Krankenbeobachtung

Wundversorgung:

Anlegen und Wechseln von Wundverbänden

Anlegen oder Abnehmen eines Kompressionsverbandes

An und Ausziehen von verordneten Kompressionsstrümpfen

Blutdruckmessung und Blutzuckermessung

Überprüfung und Versorgung von Drainagen

Inhalation

Überwachung und Bedienung eines Beatmungsgerätes

 

2.Grundpflege

Zur Grundpflege zählen Tätigkeiten, wie essen, trinken, sich waschen, auf die Toilette gehen. Diese Dinge sind für pflegebedürftige Menschen unter Umständen nicht mehr eigenständig möglich. Aus diesem Grund kann eine Hilfestellung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege verordnet werden.

 

Leistungen:

Hilfe beim Waschen und sonstiger allgemeiner Körperhygiene

Hilfe beim Gang zur Toilette

Sonden Nahrung Verabreichung

Assistenz bei der Aufnahme von Nahrung

An und Auskleiden

Lagerung

Reinigung des Katheters

Versorgung künstlicher Ausgänge

 

Hauswirtschaftliche Tätigkeiten

 Hauswirtschaftlichen Tätigkeiten knüpfen an die Grundpflege an. In diesem Fall wird sich dabei allerdings nicht mehr auf die pflegebedürftige Person selbst konzentriert, sondern darauf, ob und wie sie in ihrem Umfeld zurechtkommt. Das heißt dass sich die Fachkraft mit hauswirtschaftlichen Tätigkeiten um den Haushalt des Patienten befasst und kümmert.

 

Leistungen:

Geschirr spülen

Wohnungsreinigung/pflege

Medikamentenbeschaffung

Wechsel von Bettwäsche/Decken

Einkauf von Lebensmitteln und anderen Bedarfsgütern

Zubereitung und Aufbereitung von Mahlzeiten

Heizen und Lüften