Grundpflege: Tätigkeiten, Beispiele und Unterschied zur Behandlungspflege

Was ist Grundpflege?

Grundpflege umfasst grundlegende pflegerische Unterstützung im Alltag. Dazu gehören Hilfen bei Tätigkeiten, die ein pflegebedürftiger Mensch nicht mehr allein oder nur noch eingeschränkt bewältigen kann.

Typische Bereiche der Grundpflege sind Körperpflege, An- und Auskleiden, Essen und Trinken, Mobilität sowie Unterstützung beim Toilettengang. Ziel ist es, die pflegebedürftige Person im Alltag zu unterstützen und vorhandene Fähigkeiten möglichst zu erhalten.

Wichtig ist die Abgrenzung zur Behandlungspflege: Grundpflege ist keine medizinische Pflege. Medizinische Behandlungspflege umfasst ärztlich verordnete Maßnahmen und darf nur durch entsprechend qualifiziertes Fachpersonal, zum Beispiel einen ambulanten Pflegedienst, durchgeführt werden.

Welche Tätigkeiten gehören zur Grundpflege?

Alles was mit der direkten Versorgung und Unterstützung der pflegebedürftigen Person verbunden ist, gehört dazu. Welche Hilfe konkret benötigt wird, hängt immer vom individuellen Zustand, der Mobilität und dem Alltag der betroffenen Person ab.

Körperpflege

Zur Körperpflege gehören Hilfen bei der täglichen Hygiene. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Waschen am Waschbecken oder im Bett
  • Duschen oder Baden, wenn dies sicher möglich ist
  • Mund- und Zahnpflege
  • Kämmen und Haarpflege
  • Rasieren
  • Hautpflege im einfachen Rahmen
  • Unterstützung bei der Intimpflege


Dabei geht es nicht darum, der pflegebedürftigen Person alles abzunehmen. Wenn bestimmte Handgriffe noch selbst möglich sind, sollten diese erhalten und gefördert werden.

Hilfe beim An- und Auskleiden

Viele pflegebedürftige Menschen benötigen Unterstützung beim Anziehen, Ausziehen oder Wechseln der Kleidung. Dazu kann gehören:

  • Kleidung bereitlegen
  • beim An- und Ausziehen helfen
  • Knöpfe, Reißverschlüsse oder Schuhe schließen
  • auf wettergerechte Kleidung achten
  • beim Wechseln der Nacht- und Tageskleidung unterstützen


Auch hier sollte die Hilfe so erfolgen, dass die Selbstständigkeit möglichst erhalten bleibt.

Unterstützung bei Essen und Trinken

Zur Grundpflege kann auch Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme gehören. Zum Beispiel:

  • Mahlzeiten vorbereiten
  • Essen mundgerecht zubereiten
  • beim Essen und Trinken unterstützen
  • an regelmäßiges Trinken erinnern
  • auf eine ruhige Essenssituation achten


Medizinische Ernährung, zum Beispiel über eine Sonde, gehört nicht zu den Aufgaben einer Betreuungskraft. Diese Leistungen müssen durch qualifiziertes Fachpersonal oder einen ambulanten Pflegedienst übernommen werden.

Hilfe bei Mobilität und Lagerung

Wenn die Beweglichkeit eingeschränkt ist, kann Grundpflege auch Unterstützung bei Mobilität und Positionswechsel umfassen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Hilfe beim Aufstehen
  • Unterstützung beim Hinsetzen
  • Begleitung beim Gehen
  • Hilfe beim Wechsel vom Bett in den Sessel
  • einfache Unterstützung beim Lagern
  • Begleitung bei kurzen Wegen in der Wohnung

 

Bei starker körperlicher Einschränkung müssen geeignete Hilfsmittel vorhanden sein. Schwere Hebetätigkeiten ohne Hilfsmittel sind nicht zumutbar und können für beide Seiten gefährlich werden.

Unterstützung beim Toilettengang

Auch Hilfe beim Toilettengang kann zur Grundpflege gehören. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Begleitung zur Toilette
  • Unterstützung beim Hinsetzen und Aufstehen
  • Hilfe bei der Intimhygiene
  • Wechsel einfacher Inkontinenzmaterialien
  • Unterstützung beim Waschen danach

 

Medizinische Tätigkeiten wie Katheterwechsel, Wundversorgung oder die fachliche Versorgung künstlicher Ausgänge gehören zur Behandlungspflege. Eine Betreuungskraft darf diese Leistungen nicht übernehmen. Sie müssen durch qualifiziertes Fachpersonal oder einen ambulanten Pflegedienst erfolgen.

Was ist Behandlungspflege?

Behandlungspflege, auch medizinische Behandlungspflege genannt, umfasst pflegerische Maßnahmen, die medizinisch notwendig sind und in der Regel ärztlich verordnet werden. Diese Leistungen dürfen nicht von einer 24-Stunden-Betreuungskraft übernommen werden.

Behandlungspflege wird durch examiniertes Pflegepersonal, einen ambulanten Pflegedienst oder anderes qualifiziertes medizinisches Fachpersonal durchgeführt. Sie dient dazu, eine ärztliche Behandlung zu sichern, Beschwerden zu lindern oder eine Verschlechterung des Gesundheitszustands zu vermeiden.

Eine Liste typischer medizinischer Leistungen – Behandlungspflege

Zur Behandlungspflege können unter anderem folgende Leistungen gehören:

  • Spritzen und Injektionen
  • Blutabnahme
  • Wundversorgung
  • Verbandswechsel
  • Infusionen
  • Medikamentengabe nach ärztlicher Verordnung
  • Blutzuckermessung, wenn sie medizinisch angeordnet ist
  • Blutdruckkontrolle als medizinische Fachleistung
  • Katheterwechsel
  • Versorgung von Drainagen
  • medizinisch notwendige Kompressionsstrümpfe oder Kompressionsverbände
  • Bedienung oder Überwachung medizinischer Geräte
  • ärztlich angeordnete Maßnahmen im Rahmen der häuslichen Krankenpflege

 

Diese Aufgaben gehören nicht in den Verantwortungsbereich einer Betreuungskraft. Wenn solche Leistungen notwendig sind, muss ein ambulanter Pflegedienst oder entsprechend qualifiziertes Fachpersonal eingebunden werden.

Der wichtigste Unterschied liegt also in der Art der Tätigkeit.

Grundpflege betrifft alltägliche Unterstützung bei grundlegenden Bedürfnissen. Dazu gehören Waschen, Anziehen, Essen, Trinken, Mobilität und Toilettengänge. Behandlungspflege betrifft medizinische Maßnahmen. Diese werden ärztlich verordnet und müssen von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden.

Grundpflege, Behandlungspflege und Betreuung zu Hause kombinieren

Viele Familien benötigen keine reine Pflegedienstlösung und auch keine stationäre Versorgung, sondern eine gut abgestimmte Kombination.

Eine Betreuungskraft kann hier den Alltag zu Hause stabilisieren, Angehörige entlasten und bei einfachen Tätigkeiten der Grundpflege unterstützen. Wenn zusätzlich medizinische Leistungen notwendig sind, muss ein ambulanter Pflegedienst oder qualifiziertes Fachpersonal eingebunden werden.

Die häufigsten Fragen zur Grund- und Behandlungspflege

Was gehört alles zur Grundpflege?

Zur Grundpflege gehören vor allem Körperpflege, Hilfe beim An- und Auskleiden, Unterstützung bei Essen und Trinken, Hilfe bei Mobilität und Lagerung sowie Unterstützung beim Toilettengang.

Grundpflege unterstützt bei alltäglichen Grundbedürfnissen. Behandlungspflege umfasst medizinische Maßnahmen, die ärztlich verordnet werden und von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden müssen.

Nein. Eine Betreuungskraft darf keine medizinische Behandlungspflege übernehmen. Dazu gehören zum Beispiel Spritzen, Wundversorgung, Infusionen, Katheterwechsel oder medizinisch notwendige Kompressionsversorgung.

Ärztlich verordnete oder medizinisch notwendige Kompressionsstrümpfe gehören zur Behandlungspflege. Das An- und Ausziehen muss durch qualifiziertes Fachpersonal, zum Beispiel einen ambulanten Pflegedienst, erfolgen.
Eine Betreuungskraft darf diese medizinische Leistung nicht übernehmen. Anders kann es bei einfachen Stützstrümpfen ohne medizinische Verordnung sein. Entscheidend ist immer, ob es sich um eine medizinisch notwendige Maßnahme handelt.

Ja. Eine Kombination ist häufig sinnvoll. Die Betreuungskraft unterstützt im Alltag und bei einfachen Tätigkeiten der Grundpflege. Der ambulante Pflegedienst übernimmt medizinische Behandlungspflege.

Ihre passend Betreuung zu Ihrem Bedarf finden

Sie sind unsicher, welche Unterstützung zu Hause möglich ist und ob zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst benötigt wird? Wir beraten Sie unverbindlich und schauen gemeinsam, welche Betreuungslösung zu Ihrer Situation passt.

Dabei klären wir, welche Hilfe im Alltag gebraucht wird, welche Aufgaben eine Betreuungskraft übernehmen kann und wann medizinisches Fachpersonal eingebunden werden muss.