Pflegekasse, Krankenkasse. Wer hat welche Aufgaben
Bei der 24-Stunden-Pflege wohnt eine Betreuungskraft im Haushalt der pflegebedürftigen Person. Sie unterstützt bei alltäglichen Aufgaben, hilft im Haushalt, begleitet zu Terminen und leistet Gesellschaft.
Trotz des Namens bedeutet das nicht, dass die Betreuungskraft rund um die Uhr arbeitet. Auch in der häuslichen Betreuung gelten Arbeitszeiten, Ruhezeiten und Pausen. Diese sollten vor Beginn klar geregelt werden.
Streng genommen ist der Begriff „24-Stunden-Pflege“ falsch, sondern es handelt sich um eine „24-Stunden-Betreuung“ aber im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich 24-Stunden-Pflege weitgehend etabliert.
Medizinische Behandlungspflege gehört nicht dazu.
Pflegekasse
Zuständig für Pflegeleistungen ist meistens die Pflegekasse.
Auch die Pflegekasse bezahlt eine 24-Stunden-Betreuung nicht vollständig. Es gibt jedoch Leistungen, die zur Finanzierung beitragen können. Diese Leistungen werden je nach Pflegegrad und persönlicher Situation gewährt.
Die 24-Stunden-Betreuung bleibt deshalb meist eine private Leistung, kann aber durch Zuschüsse und Pflegeleistungen finanziell entlastet werden.
Krankenkasse
Die Krankenkasse ist vor allem für medizinische Leistungen zuständig. Dazu gehören zum Beispiel ärztliche Behandlungen, Medikamente oder medizinisch notwendige Therapien.
