24-Stunden-Pflege zu Hause: Kostenübernahme durch Krankenkasse oder Pflegekasse?

Viele Angehörige fragen sich, ob die Krankenkasse die Kosten für eine 24-Stunden-Pflege zu Hause übernimmt. Tatsächlich ist bei Pflegeleistungen in der Regel die Pflegekasse,  nicht die Krankenkasse zuständig. 

Eine vollständige Kostenübernahme der 24-Stunden-Betreuung gibt es meist nicht. Dennoch können verschiedene Leistungen genutzt werden, um die monatlichen Kosten zu reduzieren. Dazu gehören zum Beispiel Pflegegeld, Entlastungsleistungen, Verhinderungspflege und mögliche steuerliche Vorteile.
Welche Unterstützung möglich ist, hängt vor allem vom Pflegegrad und von der individuellen Betreuungssituation ab.

24 Stunden Pflege - Senioren Pflege & Betreuung 24 für Zuhause

Pflegekasse, Krankenkasse. Wer hat welche Aufgaben

Bei der 24-Stunden-Pflege wohnt eine Betreuungskraft im Haushalt der pflegebedürftigen Person. Sie unterstützt bei alltäglichen Aufgaben, hilft im Haushalt, begleitet zu Terminen und leistet Gesellschaft.

Trotz des Namens bedeutet das nicht, dass die Betreuungskraft rund um die Uhr arbeitet. Auch in der häuslichen Betreuung gelten Arbeitszeiten, Ruhezeiten und Pausen. Diese sollten vor Beginn klar geregelt werden.

Streng genommen ist der Begriff „24-Stunden-Pflege“ falsch, sondern es handelt sich um eine „24-Stunden-Betreuung“ aber im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich 24-Stunden-Pflege weitgehend etabliert.

Medizinische Behandlungspflege gehört nicht dazu. 

Pflegekasse

Zuständig für Pflegeleistungen ist meistens die Pflegekasse.

Auch die Pflegekasse bezahlt eine 24-Stunden-Betreuung nicht vollständig. Es gibt jedoch Leistungen, die zur Finanzierung beitragen können. Diese Leistungen werden je nach Pflegegrad und persönlicher Situation gewährt.

Die 24-Stunden-Betreuung bleibt deshalb meist eine private Leistung, kann aber durch Zuschüsse und Pflegeleistungen finanziell entlastet werden.

Krankenkasse

Die Krankenkasse ist vor allem für medizinische Leistungen zuständig. Dazu gehören zum Beispiel ärztliche Behandlungen, Medikamente oder medizinisch notwendige Therapien.

Wer bestimmt den Pflegegrad?

Der Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse festgestellt. Dabei wird geprüft, wie selbstständig eine pflegebedürftige Person ihren Alltag noch bewältigen kann.

Bewertet werden verschiedene Bereiche, zum Beispiel:

  • Mobilität
  • Selbstversorgung
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhalten und psychische Belastungen
  • Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen
  • Gestaltung des Alltagslebens

Aus dieser Begutachtung ergibt sich die Einstufung in einen Pflegegrad. Der Pflegegrad ist wichtig, weil sich viele Leistungen der Pflegekasse danach richten.

Welche Leistungen zahlt die Pflegekasse?

Die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung hängen von mehreren Faktoren ab. Dazu gehören der Betreuungsumfang, die Pflegesituation, die Erfahrung der Betreuungskraft und ihre Deutschkenntnisse.

Auch die Art der Vermittlung oder Beschäftigung spielt eine Rolle. Viele Betreuungskräfte kommen aus anderen EU-Ländern, häufig aus Osteuropa. Wichtig ist dabei, dass die Betreuung legal, transparent und fair organisiert wird.

Die Kosten werden in der Regel überwiegend privat getragen. Wenn ein Pflegegrad vorhanden ist, können Leistungen wie Pflegegeld oder weitere Zuschüsse zur Finanzierung beitragen.

Da jede Pflegesituation anders ist, lässt sich ein genauer Preis erst nach einer persönlichen Bedarfsanalyse nennen.

Pflegegrad

Pflegegrad 1

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

Pflegegrad

kein Pflegegeld

347 €

599 €

800 €

990 €

Stand: Juni 2026

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten kein Pflegegeld. Es kann jedoch ein Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag bestehen. Wenn zusätzlich Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen genutzt werden, kann sich das Pflegegeld reduzieren. Welche Variante sinnvoll ist, sollte individuell geprüft werden.

Welche Zuschüsse können für 24-Stunden-Pflege genutzt werden?

Für eine 24-Stunden-Betreuung können je nach Situation verschiedene Leistungen zur finanziellen Entlastung beitragen. Dazu gehören vor allem:

  • Pflegegeld
  • Entlastungsbetrag
  • Verhinderungspflege
  • anteilige Kombinationsleistungen
  • steuerliche Entlastungen
  • weitere individuelle Leistungen der Pflegekasse


Welche Leistungen tatsächlich genutzt werden können, hängt vom Pflegegrad, der bisherigen Versorgung und dem konkreten Betreuungsmodell ab.

Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und weitere Hilfen

Neben dem Pflegegeld gibt es weitere Leistungen, die pflegebedürftige Menschen und Angehörige unterstützen können.

Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag kann für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag genutzt werden. Er soll pflegebedürftige Menschen und Angehörige im häuslichen Umfeld entlasten.

Ob und wie dieser Betrag im Zusammenhang mit einer 24-Stunden-Betreuung genutzt werden kann, hängt vom konkreten Angebot und den Vorgaben der Pflegekasse ab.

Verhinderungspflege

Verhinderungspflege kann genutzt werden, wenn eine private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist, zum Beispiel durch Urlaub, Krankheit oder eigene Entlastung.

Diese Leistung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Sie kommt vor allem dann infrage, wenn Angehörige normalerweise einen Teil der Pflege übernehmen und zeitweise Unterstützung benötigen.

Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege ist eigentlich für eine vorübergehende stationäre Versorgung gedacht. Unter bestimmten Voraussetzungen können Teile der Kurzzeitpflege mit der Verhinderungspflege kombiniert werden.

Ob das im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von der Pflegesituation und den bereits genutzten Leistungen ab.

Welche Kosten bleiben privat zu tragen?

Auch wenn Zuschüsse genutzt werden können, bleibt bei einer 24-Stunden-Betreuung meist ein privater Eigenanteil bestehen.

Privat zu tragen sind häufig:

  • ein Teil der monatlichen Betreuungskosten
  • Lebensmittel und Mitverpflegung der Betreuungskraft
  • mögliche An- und Abreisekosten
  • Kosten für Medikamente oder medizinische Versorgung
  • Hilfsmittel, sofern diese nicht übernommen werden
  • zusätzliche Leistungen durch einen ambulanten Pflegedienst

 

Welche Kosten tatsächlich entstehen, hängt vom Betreuungsmodell, vom Pflegebedarf und von den Leistungen der Pflegekasse ab.

Steuerliche Entlastung bei häuslicher Betreuung

Kosten für häusliche Pflege- und Betreuungsleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden. Welche Regelung gilt, hängt davon ab, wer Auftraggeber der Betreuung ist und wer die Kosten trägt.

Wenn die betreute Person selbst Auftraggeber und Empfänger der Leistung sind, kann unter Umständen eine steuerliche Berücksichtigung als haushaltsnahe Dienstleistung möglich sein.

Wer die Betreuung für Eltern oder Angehörige organisiert und bezahlt, kann gegebenenfalls andere steuerliche Möglichkeiten prüfen lassen, zum Beispiel außergewöhnliche Belastungen oder Pflegepauschbeträge.

Da steuerliche Fragen immer vom Einzelfall abhängen, sollte die konkrete Bewertung durch einen Steuerberater erfolgen.

Warum eine individuelle Prüfung sinnvoll ist

Die Kostenübernahme für eine 24-Stunden-Pflege zu Hause lässt sich nicht pauschal beantworten. Pflegegrad, Betreuungsbedarf, vorhandene Leistungen und familiäre Situation spielen eine wichtige Rolle.

In einer persönlichen Beratung kann geprüft werden:

  • welcher Pflegegrad vorliegt
  • welche Leistungen bereits genutzt werden
  • ob Pflegegeld eingesetzt werden kann
  • ob Entlastungsleistungen infrage kommen
  • ob Verhinderungspflege genutzt werden kann
  • welche Kosten privat zu tragen sind
  • ob zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst benötigt wird

 

So entsteht ein realistischer Überblick darüber, welche finanzielle Unterstützung möglich ist und mit welchem Eigenanteil Familien rechnen sollten. Für eine erste grobe Einschätzung Ihrer Betreuungssituation können Sie auch unseren Betreuungskraft-Finder nutzen.

Häufige Fragen zur Kostenübernahme der 24-Stunden-Pflege

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für 24-Stunden-Pflege zu Hause?

Nein, in der Regel nicht. Für Pflegeleistungen ist meistens die Pflegekasse zuständig. Auch diese übernimmt die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung meist nicht vollständig.

Ja, Pflegegeld kann grundsätzlich zur Finanzierung der häuslichen Betreuung beitragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld. Es kann aber ein Anspruch auf den Entlastungsbetrag bestehen.

Verhinderungspflege kann genutzt werden, wenn eine private Pflegeperson vorübergehend ausfällt oder entlastet werden muss. Dafür gelten bestimmte Voraussetzungen.

Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Ob eine steuerliche Entlastung möglich ist, sollte allerdings individuell mit einem Steuerberater geprüft werden.

Beratung zur 24-Stunden-Pflege

Sie möchten wissen, welche Leistungen in Ihrer Situation genutzt werden können? Wir beraten Sie unverbindlich und prüfen gemeinsam, welche Zuschüsse und Finanzierungsmöglichkeiten für Ihre 24-Stunden-Betreuung infrage kommen.