Checkliste: 24 Stunden Pflege / Betreuung

Mit unserer Checkliste erfahren Sie, was Sie unbedingt wissen müssen

Eine 24 Stunden Pflege ist die richtige Entscheidung für Pflegebedürftige und Senioren, die im eigenen Zuhause gepflegt werden möchten.

Schließlich gibt es ja auch den nicht unbegründet den Spruch:
Einen alten Baum versetzt man nicht!

Checkliste: Dinge und Tatsachen die Sie wissen sollten

1.  Hilfsmittel und altersgerechtes Wohnen
Idealer weiße sollte ihr Haus oder die Wohnung altersgerecht umgebaut und mit den passenden Hilfsmitteln ausgestattet sein. Dies umfasst das Bad (Begehbar) und eventuell ein Lift oder Treppenlift. Ist dies der Fall, so hat die 24 Stunden Pflege viele Vorteile gegenüber einer Heimunterbringung!
2.  Unterkunft!
Steht der 24 Std. Pflegkraft ein Zimmer oder eine eigene kleine Wohnung zur Verfügung? Dies ist eine Voraussetzung, den hierfür müssen sorgen! Denn eine Pflegkraft benötigt auch seine Privatsphäre, muss sich auch ausruhen und zurückziehen können.
3.  Vergleichen Sie uns auch mit Mitbewerber
Aus unserer Sicht ist es immer wichtig im Voraus mehrere Agenturen zu vergleichen, denn die Leistungen der Anbieter variieren und können mit uns gerne verglichen und besprochen werden. Wir finden bestimmt die passende Pflege für Sie oder Ihren Angehörigen! Rufen Sie uns an, denn auch wir lassen Ihnen gerne kostenlos ein Vergleichsangebot zukommen.
4.  Die rechtliche Absicherung

Lassen Sie sich unbedingt von der Betreuungskraft oder Agentur das A1-Formular im Original vorlegen. Kopieren Sie dieses Formular und heften Sie dies in Ihren Unterlagen ab. Alle Betreuungskräfte aus dem Ausland sind verpflichtet, diesen Nachweis über ihre Sozialversicherung in ihrem Heimatland nach Deutschland mitzubringen.

Rechtlich am sichersten ist das Entsendungsmodell. Dies wird auch von Verbraucherschützer empfohlen! Bei diesem Modell kümmern wir uns als Anbieter (Agentur) um die Anreise und stellen sicher, dass die Sozialabgaben im Heimatland der Pflegekraft entrichtet werden.

Mit unserer Dienstleistung „Entsendemodell“ sind Sie, rechtlich gesehen, auf der sicheren Seite. Zudem sparen Sie hierdurch auch sehr viel Geld, denn das Entsendemodell ist die absolut günstigste Form der 24 Stunden Pflege. Mehr über 24 Std. Betreuungs- & Pflege Modelle sowie über die Kosten können Sie auch HIER erfahren.

Bei dem Arbeitgebermodell treten Sie als Arbeitgeber und schließen mit der 24 Stunden Pflegekraft einen Arbeitsvertrag ab. Sie müssen die gesetzlichen Arbeitszeiten überwachen und sind verpflichtet Lohn und Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen. Dies ist für Sie auch sehr zeitintensiv und die monatlichen Kosten überschreiten in den meisten Fällen den Betrag von 4500 €.

Das Selbständigkeitsmodell
Dieses Modell ist liegt rechtlich in einer Grauzone, denn die Gefahr einer Scheinselbständigkeit liegt in den meisten Fällen vor. Hierbei hat die 24 Stunden Pflegekraft ein eigenes Gewerbe angemeldet.
Laut Recht liegt eine Scheinselbstständigkeit vor, wenn eine Person zwar nach außen (z. B. mit einem Werkvertrag) als selbstständiger Unternehmer auftritt, ihre Aufgaben aber wie ein abhängig Beschäftigter Arbeitnehmer erfüllt. Wenn Sie als einziger mit dieser selbständigen Pflegeperson einen Werkvertrag abgeschlossen haben so kommt es zu Nachzahlungen und Bußgeldern!
Sie haben zwar einen mäßigen Aufwand und bei Nichtscheinselbständigkeit einen Kostenaufwand von 2000 – 3500 €

5.  Überprüfen Sie die Verträge sorgfältig

Alle Leistungen, die Sie mit uns oder einem anderen Anbieter vereinbart haben, sollten im Vertrag schriftlich festgehalten werden.
Mündliche vereinbarte Leistungen zählen nicht. Dies sind Erfahrungswerte von Kunden die zu kommen.

  • Zudem sollten Sie darauf achten welche Leistungen der Betreuungsanbieter und welche die Vermittlungsagentur erbringt
  • Im falle das die Vermittlungsagentur grundsätzlich keinen schriftlichen Vertrag abschließt, sollten Sie die von der Vermittlungsagentur versprochenen Leistungen zusammenfassen und diese an die Agentur schicken. Lassen Sie sich die von ihnen zusammengestellte Auflistung schriftlich bestätigen und zurückschicken.
  • Fragen Sie welche Kosten auf Sie zukommen. Überprüfen Sie die diese und halten Sie die nicht schriftlich ausgewiesenen Kosten schriftlich für Ihre Unterlagen fest.
  • Welche Regelung ist festgelegt, wenn sich der Betreuungsbedarf erhöht?
  • Wurden die versprochenen Sprachkenntnisse im Vertrag festgehalten?
  • Wurde eine Telefonnummer für Beschwerden im Vermittlungsvertrag angegeben?
  • Ist ein Anspruch auf Unterbrechung des Vertrages für den Fall, dass die zu Pflegende Person beispielsweise ins Krankenhaus muss angegeben?
  • Wie schnell ist eine Ersatzkraft bei Ihnen, falls die Betreuungskraft selbst ausfällt?
  • Wie schnell ist der Vertrag von Ihnen kündbar? Eine kurze Frist von 1 Woche wäre empfehlenswert für Sie.
  • Eine möglichst lange Kündigungsfrist sollte für die Vermittlungsagentur oder den Unternehmer gelten!
  • Für welche Fälle sind Vertragstrafen vereinbart?
  • Sollte die zu Pflegende Person versterben, wie schnell endet dann dieser Vertrag?  
6.  Kündigungsfristen und die Regelung einer Ersatzkraft

Achten sie sorgfältig und unbedingt auf die Kündigungsfristen. Dies gilt für den Anbieter / Dienstleister ebenso für Ihre Kündigungsfristen!

Achten Sie auch darauf, dass eine Ersatzkraft vorhanden ist. Denn auch Betreuungskräfte können krank werden und ausfallen.

7.  Widerrufsrecht

Wird für die 24-Stunden Betreuung der Vertrag, während des Besuchs des Vermittlers bei Ihnen, von beiden unterzeichnet, so handelt es sich um einen Außergeschäftsraumvertrag/-Verträge.
Sollten Sie die gesamten Vertragsverhandlungen und die Vertragsabschlüsse telefonisch, per Email oder schriftlich abgewickelt haben, so handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag/-Verträge.
In beiden Fällen steht Ihnen gesetzlich ein Widerrufsrecht zu!

Wurden Sie in beiden Vertragsfällen nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert, so können Sie noch 1 Jahr und 14 Tage nach Abschluss des Vertrages widerrufen.

Der Anbieter muss bei einem Widerruf das schon bezahlte Geld innerhalb von 14 Tagen zurückbezahlen!

Sollte jedoch die Betreuungsleistung / Dienstleistung schon vor Ablauf der Widerrufsfrist durch ausdrücklichen Wunsch von Ihnen begonnen haben, so steht dem Dienstleister oder der Agentur, ein Wertersatz zu, den Sie auch bezahlen müssen.

8.  Haftungsregeln im Schadensfall

– Grundsätzlich gilt im Schadensfall folgendes:
Für Handlungen der Betreuungskraft im Zusammenhang mit den vertraglich zugewiesenen Aufgaben (etwa Putzen, Waschen, Kochen) haftet das Betreuungsunternehmen.

– Egal was dazu im Vertrag steht, haftet das Betreuungsunternehmen im Fall von Personenschäden, wenn der Schaden schuldhaft, also zumindest leicht fahrlässig, verursacht wurde.

– Für den Fall von Sachschäden gilt die Haftung für das Betreuungsunternehmen zumindest bei grob fahrlässig und vorsätzlich verursachten Sachschäden.

– In der Regel besteht gegen den Vermittler keine Haftungsansprüche, wenn die Beschädigungen durch die Pflegekraft, durch einen Dienstleistungsvertrag mit einem Betreuungsunternehmen abgeschlossen wurde.

– Letztlich kann im Falle eines Schadens nur anhand eines konkreten Sachverhaltes, ob tatsächlich ein Schadensanspruch im Einzelfall besteht, ein Anspruch beantwortet werden.
Beispiel: Eine Betreuungskraft beschädigt den überlassenen PKW.
Aus diesem Grund sollte dringend schon vorab mit dem Kfz-Versicherer über eine Fahrzeugüberlassung alles geklärt werden.

– Eine Betriebshaftpflichtversicherung für seine Mitarbeiter sollte das Betreuungsunternehmen auf jeden Fall nachweisen und darlegen. Zudem sollte dieses Unternehmen Sie auch Informieren, in welchen Fällen die Versicherung eintritt.

9.  Wichtige Dokumente und Unterlagen
Hinterlegen Sie wichtige Dokumente und Telefonnummern an einem zentralen und gut zugänglichen Ort! Zeigen Sie bei der Einweisung wo sich dieser Ort mit den Dokumenten befindet. Hierdurch kann sich die Pflegekraft, auch im Notfall, optimal um Sie oder Ihren Angehörigen kümmern.
10. Ankunft und Abreise der Pflegekraft

Bei vielen Agenturen oder anderen Modellen einer 24-Std. Pflege Betreuung müssen Sie die Organisation der An- und Abreise koordinieren.
Die Pflegekraft muss meistens am nächst größeren Bahnhof angeholt und zur Heimreise auch wieder hingebracht werden. Falls Sie kein Auto besitzen müssen Sie Bekannte oder Verwandte darum bitten.
Bei uns ist es anders. Wir koordinieren die An- und Abreise und übernehmen die komplette Vertragsabwicklung

11. Überprüfen Sie Ihren Leistungsanspruch

In erster Linie wird für eine 24 Stunden Pflege das Pflegegeld zur Finanzierung verwendet. 4000 Euro können Sie dann auch noch als “außergewöhnliche Belastung” beim Finanzamt ansetzen und in der Steuer absetzen.

In einer persönlichen Beratung geben wir ihnen weitere Informationen zu Möglichkeiten und Zuschüssen! Hierbei klären wir auch gerne weitere Möglichkeiten und Fragen. Rufen Sie uns an!