Lassen Sie sich unbedingt von der Betreuungskraft oder Agentur das A1-Formular im Original vorlegen. Kopieren Sie dieses Formular und heften Sie dies in Ihren Unterlagen ab. Alle Betreuungskräfte aus dem Ausland sind verpflichtet, diesen Nachweis über ihre Sozialversicherung in ihrem Heimatland nach Deutschland mitzubringen.
Rechtlich am sichersten ist das Entsendungsmodell. Dies wird auch von Verbraucherschützer empfohlen! Bei diesem Modell kümmern wir uns als Anbieter (Agentur) um die Anreise und stellen sicher, dass die Sozialabgaben im Heimatland der Pflegekraft entrichtet werden.
Mit unserer Dienstleistung „Entsendemodell“ sind Sie, rechtlich gesehen, auf der sicheren Seite. Zudem sparen Sie hierdurch auch sehr viel Geld, denn das Entsendemodell ist die absolut günstigste Form der 24 Stunden Pflege. Mehr über 24 Std. Betreuungs- & Pflege Modelle sowie über die Kosten können Sie auch HIER erfahren.
Um Schwarzarbeit zu vermeiden, gelten für die Beschäftigung von Pflegekräften zahlreiche arbeits- und steuerrechtliche Rahmenbedingungen. Diese müssen auf jeden Fall eingehalten werden. Das sog. Entsendemodell, welches bei uns, „Betreuungsportal24“, zur Anwendung kommt bietet, hinsichtlich der Einhaltung von Rechtsvorschriften, eine große Sicherheit.
Sichergestellt werden hierdurch die Einhaltung der maximalen Zeiträume der Entsendung der Pflegkraft sowie die rechtmäßige Abfuhr der Sozialabgaben und die Krankenkassenbeiträge.