Voraussetzung für die 24 Std. Pflege

Da man bei der 24 Stunden Betreuung auch einiges beachten sollte, haben wir Ihnen anbei die wichtigsten Voraussetzungen zusammengefasst:
Die Tätigkeit die eine 24 Stunden Betreuungskraft ausübt, ist eine sehr anspruchsvolle Tätigkeit. Ein ärztliches Attest zur Vorlage des psychischen und körperlichen Zustandes können Sie sich vorlegen lassen. Somit können Sie ansteckende Infektionskrankheiten ausschließen lassen und den ausreichenden Impfstand der Pflegekraft einsehen. Die Prüfung der vorhandenen Unterlagen wie z.B. polizeiliches Führungszeugnis, Zeugnisse, Lebenslauf oder Attest sollte vor Vertragsabschluss erfolgen.
Da die 24 Stunden Betreuungskraft bei den Pflegebedürftigen mit im Haushalt lebt, benötigt diese ein eigenes Schlafzimmer zum Zurückziehen und für die eigene Privatsphäre. Das Zimmer sollte abschließbar sein und ein Bett mit Schrank beinhalten. Jeder wünscht sich ein gemütliches Zimmer um sich regenerieren und wohlfühlen zu können.
Die Pflegekraft kümmert sich ebenfalls um den Einkauf da dieser zu den Tätigkeiten zählt. Die Kosten der benötigten Lebensmittel sind in den monatlichen Kosten nicht enthalten, weshalb diese zusätzlich geleistet werden müssen. Die Zubereitung der Mahlzeiten wird von der Pflegekraft übernommen. Somit wird die tägliche Nahrungszufuhr gewährleistet.
Die Pflegekraft arbeitet natürlich nicht rund um die Uhr, was auch nicht zulässig wäre. Deshalb zählt Freizeit für die 24 Stunden Betreuung zu Hause zu einer wichtigen Voraussetzung, die auch berücksichtigt werden muss. Ausreichende Ruhepausen sind zur Erholung der Betreuungskraft sehr wichtig, damit sie neue Kraft für die weiteren Aufgaben sammelt. Die Ruhezeiten können selbst festgelegt werden. Meist kann man die Pausen sehr gut vereinbaren, wenn die pflegebedürftige Person z.B. einen Mittagsschlaf macht. Bei dringenden Notfällen oder bei dringender Hilfe, greift die Pflegekraft natürlich trotzdem ein. Ein Internetanschluss ist für die Betreuungskraft keine Voraussetzung. Allerdings wenn dieser vorhanden ist, ist es für die Pflegekraft sehr erfreuend, da diese von der eigenen Familie sehr weit entfernt und über einen langen Zeitraum getrennt ist. Das Internet ermöglich Ihnen per Videochat oder Telefonat mit der Familie in Kontakt zu bleiben und hohe Kosten über den Mobilfunkanbieter zu vermeiden. Ebenfalls ist das Internet eine gute Möglichkeit um Sprachkurse zu absolvieren oder sich in der Freizeit zu beschäftigen. In der heutigen Zeit ist ein Leben ohne Internet undenkbar. Das hat gezeigt, dass viele Betreuungskräfte nicht bereit sind in einem Haushalt ohne Internet zu arbeiten.

Rechtliche Voraussetzungen der „24-Std.-Pflege“

Lassen Sie sich unbedingt von der Betreuungskraft oder Agentur das A1-Formular im Original vorlegen. Kopieren Sie dieses Formular und heften Sie dies in Ihren Unterlagen ab. Alle Betreuungskräfte aus dem Ausland sind verpflichtet, diesen Nachweis über ihre Sozialversicherung in ihrem Heimatland nach Deutschland mitzubringen.

Rechtlich am sichersten ist das Entsendungsmodell. Dies wird auch von Verbraucherschützer empfohlen! Bei diesem Modell kümmern wir uns als Anbieter (Agentur) um die Anreise und stellen sicher, dass die Sozialabgaben im Heimatland der Pflegekraft entrichtet werden.

Mit unserer Dienstleistung „Entsendemodell“ sind Sie, rechtlich gesehen, auf der sicheren Seite. Zudem sparen Sie hierdurch auch sehr viel Geld, denn das Entsendemodell ist die absolut günstigste Form der 24 Stunden Pflege. Mehr über 24 Std. Betreuungs- & Pflege Modelle sowie über die Kosten können Sie auch HIER erfahren.

Um Schwarzarbeit zu vermeiden, gelten für die Beschäftigung von Pflegekräften zahlreiche arbeits- und steuerrechtliche Rahmenbedingungen. Diese müssen auf jeden Fall eingehalten werden. Das sog. Entsendemodell, welches bei uns, „Betreuungsportal24“, zur Anwendung kommt bietet, hinsichtlich der Einhaltung von Rechtsvorschriften, eine große Sicherheit.
Sichergestellt werden hierdurch die Einhaltung der maximalen Zeiträume der Entsendung der Pflegkraft sowie die rechtmäßige Abfuhr der Sozialabgaben und die Krankenkassenbeiträge.