- Anmeldung als Arbeitgeber ohne Agentur
In der Regel beantragt meist die Familie eine Pflegekraft und muss diese selbstständig anmelden.
Die Anfrage wird bei der örtlichen Agentur für Arbeit eingereicht. Diese haben eine Liste mit einer großen Auswahl an verschiedenen 24 Stunden Pflegekräften. Ob eine aus Deutschland oder aus dem Ausland ist relevant zu wissen, da sich die Preise dabei sehr unterscheiden. Sie können Ihre Wünsche und Anforderungen der Agentur für Arbeit mitteilen, diese werden etwas Passendes für Sie finden.
Wenn Sie eine Anfrage an eine Betreuungskraft senden möchten da diese Ihren Anforderungen entspricht, bekommen Sie von der Agentur für Arbeit eine Betriebsnummer. Diese wird bei der Anmeldung der Betreuungskraft benötigt um sie bei der Sozial- Versicherung anzumelden. Eine Anmeldung bei der Krankenkasse und der zuständigen Berufsgenossenschaft ist außerdem notwendig.
Vorab sollten Sie am besten einen Anwalt konsultieren, um alle Regelungen für einen Arbeitsvertrag rechtssicher zu gestalten. Arbeitszeit, Pausenzeit, Urlaubsanspruch, Vergütung, Kündigungsfrist, Krankheitsfall oder eine Reisekosten- Erstattung müssen schriftlich und gesetzlich festgelegt werden.
Da dies ein ausführliches und umfangreiches Thema ist, ist ein Anwalt ein sehr guter Ansprechpartner um Sie dabei zu unterstützen. Möglicherweise muss die Pflegekraft beim Einwohnermeldeamt angemeldet werden. Informieren Sie sich vorab mit der zuständigen Behörde, damit es keine Probleme gibt. Da Sie als Arbeitgeber zählen, sobald Sie eine 24 Stunden Betreuung anmelden, sind Sie dazu verpflichtet Lohnsteuer abzuführen.
Sie müssen dafür sorgen, dass eine Lohnsteuer- ID-Nr. vergeben wird. Sobald alles bewilligt wird und Sie alle Unterlagen zusammen haben, steht der 24 Stunden Betreuung nichts im Wege.
- Entsendemodell mit 24 Stunden Pflege Agentur
Beim Entsendemodell beauftragen meistens die Angehörigen des Betreuungs- Bedürftigen als Auftraggeber eine Agentur, die eine 24-Stunden-Betreuung für Ihren Angehörigen welcher pflegebedürftig ist organisiert. Wenn eine passende Betreuungskraft gefunden wird, wird diese von einem weiteren Unternehmen (Entsendeunternehmen) angestellt. Die Anstellung erfolgt in ihrem Heimatland. Dann wir die Betreuungskraft nach Deutschland „entsendet“.
Der Entsender übernimmt die Versicherung der Betreuungskraft und sorgt für die Zahlungen der Sozialabgaben und Steuern. Diese werden durch die A1 Bescheinigung bestätigt und nachgewiesen.
Die Vermittlungsagentur übernimmt die komplette Abwicklung und Kommunikation sowie den Transport. Die deutsche oder ausländische Agentur erhält vom Auftraggeber einen fest vereinbarten monatlichen Betrag. Von diesem Betrag, erhält die Betreuungskraft ihr monatliches Lohnentgeld / Gehalt.
- Beauftragung von Gewerbetreibenden
Es gibt die Möglichkeit als Angehöriger einer pflegebedürftigen Person eine selbstständige Betreuungsperson mit einem Gewerbe zu beauftragen. Diese betreiben ein Gewerbe welches es mit der 24-Stunden-Betreuung gibt. Sie arbeiten meist für mehrere Pflegebedürftige. Trotz allem besteht das Risiko einer Scheinselbstständigkeit. Dadurch können weitere Kosten der Sozialabgaben und Versicherungs- Leistungen anfallen, die nachgezahlt werden müssen.
Um auf der sicheren Seite zu sein gibt es auch Agenturen mit diesem Modell welche Sie ausgiebig darüber beraten und Sie auf mögliche Risiken aufmerksam machen. Diese können dann ausgeschlossen werden.
Die Kosten einer selbstständigen Person die aus Osteuropa stammt variieren stark, da sie die Kosten selbst bestimmen können. Diese liegen zwischen ca. 2000€ und 3000€ monatlich
Mehr über diese Betreuungsmodelle finden Sie unter Modelle und Kosten!