Pflegegrad

Wer bestimmt den Pflegegrad?

Die Pflegestufe wird durch den medizinischen Dienst von der Krankenkasse festgelegt (MDK). Die Pflegebedürftigkeit wird anhand von sechs Modulen ermittelt, darunter die Mobilität und die Möglichkeit zur Selbstversorgung. Der Gutachter vergibt Punkte für jeden Bereich. Addiert ergeben diese Punkte die Einstufung des Pflegegrades.

Die Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit

Zur Bestimmung der Handlungen, Selbstständigkeit und der bestehenden Fähigkeiten einer Person, werden sechs Lebensbereiche betrachtet. Währenddessen werden erkennbare Einschränkungen der Lebensbereiche wie z.B. Körper, Geist und Psyche erfasst. In die Gesamtbewertung fließen mit unterschiedlicher Gewichtung diese sechs Lebensbereiche (Module) ein:
  • Mobilität/ Körperhaltung/Beweglichkeit /Balance (Modul 1)
    Bei diesem Lebensbereich wird darauf geschaut, ob die Person welche Betroffen ist, selbstständig ohne Unterstützung anderer Personen ihre Körperhaltung halten und anders positionieren kann. (z.B. alleine fortbewegen oder drehen im Liegen) Allein die Beweglichkeit der Person wird in diesem Modul bewertet. Wenn die betroffene Person geistige Beeinträchtigungen hat und deshalb bestimmte Abläufe nicht umsetzen kann, wird dies in die Bewertung eines anderen Moduls angegeben. Das Modul 2 ist für die Bewertung kommunikativer und kognitiver Fähigkeiten zuständig.

 

  • Kommunikative und kognitive Fähigkeiten/Verständnis/Sprache (Modul 2)
    Verstehen und Reden. Dies ist in diesem Lebensbereich dem sogenannten Modul 2 wichtig. Es geht ausschließlich um diese Fähigkeiten. Beispiele zu diesem Modul 2 sind: Das Erkennen von Menschen aus dem nahen Umfeld, das Zurechtfinden der betroffenen Person in der eigenen Umgebung, das Ausführen von zielgerichteten Handlungen (an- und umziehen der Kleidung in der richtigen Reihenfolge und die passende Kleidungswahl zur aktuellen Wettersituation) Hier zählt nicht die motorische Fähigkeit wie z.B. ob die betroffene Person beweglich genug ist, um in die Küche oder das Badezimmer zu laufen, sondern nur die geistige Fähigkeit der Person.

 

  • Psychische Problemlagen/ Verhaltensweisen (Modul 3)
    Zu diesem Modul zählen bestimmte Verhaltungsweisen wie z.B. das Herumlaufen ohne Ziel und/oder Aggressionen und Verhalten welches herausfordernd ist. Das könnte für die Person welche betroffen ist, als auch für die Pflegeperson belastend sein. Besonders wenn es eventuell zu körperlichen und verbalen Angriffen wie schlagen, treten oder Beleidigungen kommt. Die betroffenen Personen sorgen in dieser Situation meist für Wahnvorstellungen, nächtliche Unruhe, oder das Ablehnen der pflegerischen Hilfe. Deshalb wird geschaut, ob und wie häufig diese/bestimmte Verhaltensweisen der Person auftreten.

 

  • Selbstversorgung (Modul 4)
    In diesem Bereich werden die Tätigkeiten die zur Versorgung des Körpers beitragen eingestuft. Zu den Tätigkeiten der grundpflegerischen Versorgung zählen: Essen, Trinken, Körperpflege und das Ausscheiden von Urin und Stuhl. In diesem Modul wird der Maßstab auf die Selbstständigkeit gelegt.

 

  • Modul 5: Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen und Anforderungen (Modul 5)
    Ärztlich verordnete Maßnahmen welche selbstständig von der betroffenen Person umgesetzt werden können, werden in diesem Bereich geprüft. Falls die betroffene Person dies nicht selbstständig kann, wird geschaut, wie oft diese fremde Unterstützung benötigt.

 

 

  • Soziale Kontakte und die Gestaltung des Alltagslebens (Modul 6)
  • In diesem Modul fallen bestimmte Bereiche wie die selbstständige Gestaltung des Alltags ins Augenmerk. Telefonieren, selbstständig das Haus verlassen und Kontakte zu Freunden und Familie ohne weitere Hilfe pflegen. Punkte werden darin ermittelt und fließen je nach Gewichtung in die Bewertung des Moduls ein. Bei Modul 2 und Modul 3 wird nur das mit der höheren Punktzahl bewertet.

 

Die Betrachtung von der 6 Lebensbereichen

Mobilität

Kommunikative & Kognitive Fähigkeiten

Psychische Belastungen & Verhaltens- weisen

Selbstversorgung

 

Umgang mit Krankheits- & therapie-bedingten Anforderungen

Gestaltung des Alltagsleben

Berechnung & Gewichtung der Module

10%

15%

40%

20%

15%

 

aus einem der beiden Bereiche (höherer Wert fließt ein)

 

 

 

 

Welche Pflegegrade gibt es?

Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade. Diese Pflegegrade richten sich nach dem medizinischen Dienst von der Krankenkasse ermittelten Punktwert und zeigen an, wie viel Selbstständigkeit noch vorhanden ist.

Die Pflegegarde:

Pflegegrad 1
12,5 bis unter 27 Punkte
Dies bedeutet geringe Beeinträchtigungen der Fähigkeiten oder der Selbständigkeit

Pflegegrad 2
27 bis unter 45,5 Punkte
Dies bedeutet erhebliche Beeinträchtigungen der Fähigkeiten oder der Selbständigkeit

Pflegegrad 3
45,5 bis unter 70 Punkte
Dies bedeutet schwere Beeinträchtigungen der Fähigkeiten oder der Selbständigkeit

Pflegegrad 4
70 bis unter 90 Punkte
Dies bedeutet schwerste Beeinträchtigungen der Fähigkeiten oder der Selbständigkeit

Pflegegrad 5
90 bis 100 Punkte
Dies bedeutet schwerste Beeinträchtigungen der Fähigkeiten oder der Selbständigkeit. Zusätzlich mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Wie wird ein Pflegegrad beantragt?

Pflegegrad Antrag

Wann, wie und wo muss der Antrag auf einen Pflegegrad gestellt werden? Das sind Fragen, welche bei der Beantragung des Antrags auf Feststellung eines Pflegegrads sehr häufig gestellt werden.

Sprachlich eher unkorrekt und somit nicht ganz richtig, ist es einen Pflegegrad zu beantragen. Um eine Feststellung eines Pflegegrads vorauszusetzen, werden Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragt. Die Feststellung eines Pflegegrads wird nur auf Anfrage festgestellt. Das bedeutet das Leistungen der Pflegeversicherung einen Antrag voraussetzen. Der Antrag dazu ist formlos möglich.

Pflegegrad beantragen, aber wie?

Da der Antrag formlos beantragt werden kann, kann dieser auch per Email, telefonisch oder auch schriftlich gestellt werden.  Um Unstimmigkeiten zu vermeiden, ist es grundsätzlich im Verhältnis zur Pflegekasse immer besser, diese wichtigen Dinge schriftlich zu erledigen. Somit haben Sie die Unterlagen immer zur Hand, falls es zu Problemen kommen könnte. Wichtig wäre es ebenfalls, den Zeitpunkt der Antragstellung zu notieren, um diesen im Streitfall nachweisen zu können. Der Einwurf per Einschreiben ist dafür sehr gut geeignet.  

Sehr wichtig zu wissen ist, dass der Antrag des Pflegegrads in deutscher Sprache gestellt werden muss. Wenn dieser nicht in deutscher Sprache, sondern in der Weltsprache (Englisch) gestellt wird, ist dieser nicht wirksam.

Da der Antrag formlos gestellt wird, müssen die Worte Pflegegrad, Leistungen oder Pflegegrad nicht im Antrag enthalten sein. Der Pflegekasse muss lediglich das Gewollte in verständlichen Worten in deutscher Sprache mitgeteilt werden. Dann wird die Pflegekasse das Anliegen als Antrag auslegen und diesen bearbeiten.

Wann den Pflegegrad beantragen?

Wenn eine Pflegebedürftigkeit besteht, können die Leistungen aus der Pflegeversicherung nicht rückwirkend gezahlt werden. Diese können frühestens vom Monat der Antragstellung erbracht werden. Um die Leistungen des gesamten Monats zu erhalten, reicht die Antragstellung zum Monatsende, natürlich nur wenn die Pflegebedürftigkeit bereits zum Anfang des Monats bestanden hat.

Wo wird der Pflegegrad beantragt?

Der Antrag auf einen Pflegegrad bei Bestehen einer Pflegebedürftigkeit, muss bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Die hierfür zuständige Pflegekasse ist bei der Krankenkasse organisiert, bei der die pflegebedürftige Person krankenversichert ist. Das ist eine generelle Regelung, welche für alle gesetzlichen Krankenkassen (AOK, TKK, GEK, Barmer, Betriebskrankenkassen) sowie auch für alle privat versicherten Pflegebedürftigen gilt.  Die Krankenkasse (private Krankenversicherung) ist ein sehr wichtiger Ansprechpartner für Sie. Die Krankenkasse ist in der Regel die Adresse der Pflegekasse. Wenn dies ausnahmsweise einmal nicht der Fall sein sollte, leitet die Krankenkasse den Antrag an die Pflegekasse weiter. Oft werden Menschen gebeten ein von der Krankenversicherung gestelltes Antragsformular zu verwenden, doch das ist nicht zwingend erforderlich. Falls dies jedoch getan wird, sollte auch die Aussagen und Festlegungen geachtet werden, welche man dort trifft. Ein persönliches Gespräch ist dafür jedoch besser geeignet. Der Besuch eines medizinischen Dienstes oder ein formloser Antrag eignen sich ebenfalls um die Situation zu klären.

Wer beantragt den Pflegegrad?

Der Antragsteller ist immer die pflegebedürftige Person und nicht der Pflegende. Der Antrag des Pflegegrads muss von der Person gestellt werden, dessen Name auf dem Antrag steht.  Die Leistungen werden somit von und für die pflegebedürftige Person beantragt.

Antragsvorlage

Ein Antrag an die Pflegekasse könnte wie folgt aussehen:

———————————————————————

Absender (Name des Pflegebedürftigen, Anschrift), Datum

An

die Pflegekasse (Name der Kranken- bzw. Pflegekasse)

Betreff: Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrag ich (Name und Krankenversicherungsnummer) die Leistungen aus der Pflegeversicherung und bitte um kurzfristige Begutachtung zur Feststellung eines Pflegegrades.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

———————————————————————

Antrag Pflegestützpunkt

Anstelle eines schriftlichen Antrags, kann auch ein Pflegestützpunkt aufgesucht werden. Ein Hausbesuch kann ebenfalls eingefordert werden. Wenn eines der beiden Fälle bei Ihnen zutrifft, kümmert sich der Pflegeberater um die weitere Antragstellung für Sie.

Das Wichtigste in Punkten zusammengefasst

Was Sie bereits wissen:
– Um Leistungen wie Pflegegeld oder Sachleistung der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf einen Pflegegrad stellen.
– Der Pflegegrad  wird durch die Pflegekasse durch einen Antrag festgestellt.

  • Bevor ein Pflegegrad für Sie selbst oder im Namen eines Angehörigen beantragt wird, sollte vorher geprüft werden, inwieweit und in welchem Umfang der Hilfe- und Pflegebedarf in etwa den geforderten Kriterien entspricht.

 

  • Wenn der Pflegebedarf nicht mindestens für die Pflegegrad 1ausreicht, erhalten Sie keine Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Dies stellt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) fest.

 

  • Um überhaupt Leistungen der Pflegekasse zu beanspruchen, muss die Vorversicherungszeit erfüllt sein.

 

  • Über die sogenannte Orientierungswerte zur Pflegezeitbemessung wird der vorhandene Pflegebedarf in Minuten pro Tag ermittelt.

 

  • Den Anforderungen des Sozialgesetzbuches XI werden weiterhin entsprechend den Hilfeleistungen in den Kategorien hauswirtschaftliche Versorgung und Grundpflege gesplittet.

 

  • Mehr in den Vordergrund rücken nach dem neuen Begriff der Pflegebedürftigkeit, geistige Erkrankungen.

 

  • Physische und psychische Faktoren der Pflegebedürftigkeit werden gleichgestellt.

 

Die Einstufung in den entsprechenden Pflegegrad 1,2,3,4 oder 5 ergibt sich durch die Schwere der Pflegebedürftigkeit. Dies wird auf den Aufwand und der erforderlichen hauswirtschaftlichen Versorgung bezogen.

Die häusliche Krankenpflege hat nach dem Sozialgesetzbuch V mit der Gewährung von Sachleistungen oder Pflegegeld der Pflegekassen erteilten Pflegegrade, nichts zu tun. Die setzen eine ärztliche Verordnung voraus.