Ihr Betreuungskraftfinder

Eine 24 Stunden Betreuungskraft ist oftmals günstiger als ein Platz im Pflegeheim und ermöglicht es Ihnen in den eigenen 4 Wänden versorgt zu werden und vor allem wohnen zu bleiben! Erhalten Sie noch heute Ihr persönliches Angebot

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Welche Unterstützung benötigen Sie?
Mehrfachauswahl möglich.
Wie häufig wird Unterstützung benötigt?
Liegt bereits ein Pflegegrad vor?
Bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen nach §39 SGB XI können jährlich bis zu 1.612,- € Leistungen für Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden (bei Verhinderung einer Pflegeperson durch Urlaub, Krankheit oder sonstige Gründe).
Ergänzend zum Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege können bis zu 50 Prozent des Leistungsbetrags für die Kurzzeitpflege (das sind bis zu 806 Euro im Kalenderjahr) für die Verhinderungspflege genutzt werden.

**Für Voraussetzungen und Einzelheiten bzgl. Höhe und der in Frage kommenden Steuervergünstigungen lassen Sie sich bitte von Ihrem Steuerberater beraten.

Sie sind sowohl Auftraggeber als auch Empfänger der Dienstleistung:

In diesem Fall ist nach § 35a EStG eine steuerliche Abrechnung als haushaltsnahe Dienstleistung möglich.

Somit können 20 % der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen (hier eine/r Betreuer/in) bis zu maximal 4000 Euro pro Jahr (entspricht umgerechnet bis zu 333 Euro pro Monat) direkt von der zu zahlenden Einkommensteuer abgezogen werden.

€/monatlich
**Diese Berechnung dient nur als Beispielrechnung
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