**Für Voraussetzungen und Einzelheiten bzgl. Höhe und der in Frage kommenden Steuervergünstigungen lassen Sie sich bitte von Ihrem Steuerberater beraten.
Sie sind sowohl Auftraggeber als auch Empfänger der Dienstleistung:
In diesem Fall ist nach § 35a EStG eine steuerliche Abrechnung als haushaltsnahe Dienstleistung möglich.
Somit können 20 % der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen (hier eine/r Betreuer/in) bis zu maximal 4000 Euro pro Jahr (entspricht umgerechnet bis zu 333 Euro pro Monat) direkt von der zu zahlenden Einkommensteuer abgezogen werden.
Aus eigener, langjähriger Erfahrung, kennen wir den Zeitdruck und die unpersönliche Pflege welche in Pflegeheimen oft alltäglich sind und sich auf lange Sicht auch nicht ändern werden. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Ihnen bzw. Ihrem Angehörigen mit unseren
Betreuungskräften, das Leben in häuslicher Umgebung, so gewohnt und vor allem persönlich und sicher wie möglich anzubieten. Sie benötigen Unterstützung und Betreuung im Alltag?
Sie möchten dabei in Ihrer vertrauten Umgebung bleiben?Unser Anliegen ist es, für Sie eine fürsorgliche, professionelle und liebevolle häusliche Betreuung in den eigenen vier Wänden zu finden.