Auf diese Seite erhalten Sie Informationen über die Grundpflege, Behandlungspflege und aktivierende Pflege
Körperpflege ist eines der wichtigsten Bedürfnisse eines Menschen. Die Pflegekraft unterstützt die pflegebedürftige Person bei,
Wichtig zu wissen: Die Betreuungskraft übernimmt keine medizinische Behandlungspflege wie z.B. Spritzen geben, Blutdruck messen, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen, etc.)
Diese müssen von einer examinierten Pflegekraft z.B. durch einen Pflegedienst durchgeführt werden. Diese Aufgaben kann und darf die Betreuungskraft nicht ausführen.
Hauswirtschaftliche Tätigkeiten
Hauswirtschaftlichen Tätigkeiten knüpfen an die Grundpflege an. In diesem Fall wird sich dabei allerdings nicht mehr auf die pflegebedürftige Person selbst konzentriert, sondern darauf, ob und wie sie in ihrem Umfeld zurechtkommt. Das heißt dass sich die Fachkraft mit hauswirtschaftlichen Tätigkeiten um den Haushalt des Patienten befasst und kümmert.
Leistungen:
Geschirr spülen
Wohnungsreinigung/pflege
Medikamentenbeschaffung
Wechsel von Bettwäsche/Decken
Einkauf von Lebensmitteln und anderen Bedarfsgütern
Zubereitung und Aufbereitung von Mahlzeiten
Heizen und Lüften
Durch unsere Betreuungskräfte bekommt der Alltag wieder etwas Frische eingehaucht. Die Anwesenheit eines liebevollen Menschen kann oft motivieren und vitalisierend wirken.
Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Beratungsgespräch und gerne sagen wir Ihnen was alles möglich ist und wie auch Sie zu Ihrer persönlichen Betreuungskraft kommen.
Zum Repertoire der Betreuungskraft gehört es ebenfalls mit dem Pflegebedürftigen im Rahmen seiner Möglichkeiten aktiv zu werden bzw. sich mit Ihm und/ oder Ihr zu beschäftigen, zu unterhalten und auch aufzumuntern.
Eine Behandlungspflege auch „medizinische Behandlungspflege“ genannt, bezeichnet alle von einem Arzt verschriebenen Pflegeleistungen. Diese Pflegeleistungen werden von einer examinierten Altenpflegekraft, Kinderkrankenpflegekraft, Krankenpflegekraft oder Gesundheitspflegekraft durchgeführt. Unter diese Pflegeleistungen fallen unter anderem diese Aufgaben:
Blutdruckmessung, Blutzuckermessung, Verabreichen von Medikamenten und die Wundpflege. Insgesamt handelt es sich bei dieser Leistung um eine oder mehrere medizinische Hilfeleistung/en. Diese werden nicht von einem Arzt erbracht.
Oft genügt die ambulante Pflege Versorgung der Behandlungspflege den pflegebedürftigen Personen nicht und da nicht jeder Pflegebedürftige Angehörige oder Freunde verfügt welche ihn zu Hause pflegen können. Somit kann es zu schweren Einschränkungen kommen und der Pflegebedürftige kann nicht komplett versorgt werden. In diesem Fall kann eine häusliche Krankenpflege zusätzlich verschrieben werden. Die häusliche Krankenpflege umfasst drei Bereiche.
Diese werden Ihnen nun aufgelistet:
1.Behandlungspflege
Die Behandlungspflege umfasst generell alle medizinischen Pflegeleistungen im Bereich der häuslichen Krankenpflege, die vom Arzt verschrieben werden. Diese werden anschließend von einer Fachkraft (examinierte Altenpflege- oder Krankenpflegekraft) ausgeführt.
Leistungen:
Blutdruckmessung und Blutzuckermessung
Verabreichung von Medikamenten bzw. Medikamentengabe
Einläufe
Infusionen
Katheter Wechsel
Krankenbeobachtung
Wundversorgung:
Anlegen und Wechseln von Wundverbänden
Anlegen oder Abnehmen eines Kompressionsverbandes
An und Ausziehen von verordneten Kompressionsstrümpfen
Blutdruckmessung und Blutzuckermessung
Überprüfung und Versorgung von Drainagen
Inhalation
Überwachung und Bedienung eines Beatmungsgerätes
2.Grundpflege
Zur Grundpflege zählen Tätigkeiten, wie essen, trinken, sich waschen, auf die Toilette gehen. Diese Dinge sind für pflegebedürftige Menschen unter Umständen nicht mehr eigenständig möglich. Aus diesem Grund kann eine Hilfestellung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege verordnet werden.
Leistungen:
Hilfe beim Waschen und sonstiger allgemeiner Körperhygiene
Hilfe beim Gang zur Toilette
Sonden Nahrung Verabreichung
Assistenz bei der Aufnahme von Nahrung
An und Auskleiden
Lagerung
Reinigung des Katheters
Versorgung künstlicher Ausgänge
Hauswirtschaftliche Tätigkeiten
Hauswirtschaftlichen Tätigkeiten knüpfen an die Grundpflege an. In diesem Fall wird sich dabei allerdings nicht mehr auf die pflegebedürftige Person selbst konzentriert, sondern darauf, ob und wie sie in ihrem Umfeld zurechtkommt. Das heißt dass sich die Fachkraft mit hauswirtschaftlichen Tätigkeiten um den Haushalt des Patienten befasst und kümmert.
Leistungen:
Geschirr spülen
Wohnungsreinigung/pflege
Medikamentenbeschaffung
Wechsel von Bettwäsche/Decken
Einkauf von Lebensmitteln und anderen Bedarfsgütern
Zubereitung und Aufbereitung von Mahlzeiten
Heizen und Lüften