Die Pflegestufe wird durch den medizinischen Dienst von der Krankenkasse festgelegt (MDK). Die Pflegebedürftigkeit wird anhand von sechs Modulen ermittelt, darunter die Mobilität und die Möglichkeit zur Selbstversorgung. Der Gutachter vergibt Punkte für jeden Bereich. Addiert ergeben diese Punkte die Einstufung des Pflegegrades.
Die Betrachtung von der 6 Lebensbereichen | |||||
Mobilität | Kommunikative & Kognitive Fähigkeiten | Psychische Belastungen & Verhaltens- weisen | Selbstversorgung
| Umgang mit Krankheits- & therapie-bedingten Anforderungen | Gestaltung des Alltagsleben |
Berechnung & Gewichtung der Module | |||||
10% | 15% | 40% | 20% | 15% | |
| aus einem der beiden Bereiche (höherer Wert fließt ein) |
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Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade. Diese Pflegegrade richten sich nach dem medizinischen Dienst von der Krankenkasse ermittelten Punktwert und zeigen an, wie viel Selbstständigkeit noch vorhanden ist.
Die Pflegegarde:
Pflegegrad 1
12,5 bis unter 27 Punkte
Dies bedeutet geringe Beeinträchtigungen der Fähigkeiten oder der Selbständigkeit
Pflegegrad 2
27 bis unter 45,5 Punkte
Dies bedeutet erhebliche Beeinträchtigungen der Fähigkeiten oder der Selbständigkeit
Pflegegrad 3
45,5 bis unter 70 Punkte
Dies bedeutet schwere Beeinträchtigungen der Fähigkeiten oder der Selbständigkeit
Pflegegrad 4
70 bis unter 90 Punkte
Dies bedeutet schwerste Beeinträchtigungen der Fähigkeiten oder der Selbständigkeit
Pflegegrad 5
90 bis 100 Punkte
Dies bedeutet schwerste Beeinträchtigungen der Fähigkeiten oder der Selbständigkeit. Zusätzlich mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
Wann, wie und wo muss der Antrag auf einen Pflegegrad gestellt werden? Das sind Fragen, welche bei der Beantragung des Antrags auf Feststellung eines Pflegegrads sehr häufig gestellt werden.
Sprachlich eher unkorrekt und somit nicht ganz richtig, ist es einen Pflegegrad zu beantragen. Um eine Feststellung eines Pflegegrads vorauszusetzen, werden Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragt. Die Feststellung eines Pflegegrads wird nur auf Anfrage festgestellt. Das bedeutet das Leistungen der Pflegeversicherung einen Antrag voraussetzen. Der Antrag dazu ist formlos möglich.
Da der Antrag formlos beantragt werden kann, kann dieser auch per Email, telefonisch oder auch schriftlich gestellt werden. Um Unstimmigkeiten zu vermeiden, ist es grundsätzlich im Verhältnis zur Pflegekasse immer besser, diese wichtigen Dinge schriftlich zu erledigen. Somit haben Sie die Unterlagen immer zur Hand, falls es zu Problemen kommen könnte. Wichtig wäre es ebenfalls, den Zeitpunkt der Antragstellung zu notieren, um diesen im Streitfall nachweisen zu können. Der Einwurf per Einschreiben ist dafür sehr gut geeignet.
Sehr wichtig zu wissen ist, dass der Antrag des Pflegegrads in deutscher Sprache gestellt werden muss. Wenn dieser nicht in deutscher Sprache, sondern in der Weltsprache (Englisch) gestellt wird, ist dieser nicht wirksam.
Da der Antrag formlos gestellt wird, müssen die Worte Pflegegrad, Leistungen oder Pflegegrad nicht im Antrag enthalten sein. Der Pflegekasse muss lediglich das Gewollte in verständlichen Worten in deutscher Sprache mitgeteilt werden. Dann wird die Pflegekasse das Anliegen als Antrag auslegen und diesen bearbeiten.
Der Antrag auf einen Pflegegrad bei Bestehen einer Pflegebedürftigkeit, muss bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Die hierfür zuständige Pflegekasse ist bei der Krankenkasse organisiert, bei der die pflegebedürftige Person krankenversichert ist. Das ist eine generelle Regelung, welche für alle gesetzlichen Krankenkassen (AOK, TKK, GEK, Barmer, Betriebskrankenkassen) sowie auch für alle privat versicherten Pflegebedürftigen gilt. Die Krankenkasse (private Krankenversicherung) ist ein sehr wichtiger Ansprechpartner für Sie. Die Krankenkasse ist in der Regel die Adresse der Pflegekasse. Wenn dies ausnahmsweise einmal nicht der Fall sein sollte, leitet die Krankenkasse den Antrag an die Pflegekasse weiter. Oft werden Menschen gebeten ein von der Krankenversicherung gestelltes Antragsformular zu verwenden, doch das ist nicht zwingend erforderlich. Falls dies jedoch getan wird, sollte auch die Aussagen und Festlegungen geachtet werden, welche man dort trifft. Ein persönliches Gespräch ist dafür jedoch besser geeignet. Der Besuch eines medizinischen Dienstes oder ein formloser Antrag eignen sich ebenfalls um die Situation zu klären.
Der Antragsteller ist immer die pflegebedürftige Person und nicht der Pflegende. Der Antrag des Pflegegrads muss von der Person gestellt werden, dessen Name auf dem Antrag steht. Die Leistungen werden somit von und für die pflegebedürftige Person beantragt.
Ein Antrag an die Pflegekasse könnte wie folgt aussehen:
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Absender (Name des Pflegebedürftigen, Anschrift), Datum
An
die Pflegekasse (Name der Kranken- bzw. Pflegekasse)
Betreff: Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrag ich (Name und Krankenversicherungsnummer) die Leistungen aus der Pflegeversicherung und bitte um kurzfristige Begutachtung zur Feststellung eines Pflegegrades.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
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Anstelle eines schriftlichen Antrags, kann auch ein Pflegestützpunkt aufgesucht werden. Ein Hausbesuch kann ebenfalls eingefordert werden. Wenn eines der beiden Fälle bei Ihnen zutrifft, kümmert sich der Pflegeberater um die weitere Antragstellung für Sie.
Was Sie bereits wissen:
– Um Leistungen wie Pflegegeld oder Sachleistung der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf einen Pflegegrad stellen.
– Der Pflegegrad wird durch die Pflegekasse durch einen Antrag festgestellt.
Die Einstufung in den entsprechenden Pflegegrad 1,2,3,4 oder 5 ergibt sich durch die Schwere der Pflegebedürftigkeit. Dies wird auf den Aufwand und der erforderlichen hauswirtschaftlichen Versorgung bezogen.
Die häusliche Krankenpflege hat nach dem Sozialgesetzbuch V mit der Gewährung von Sachleistungen oder Pflegegeld der Pflegekassen erteilten Pflegegrade, nichts zu tun. Die setzen eine ärztliche Verordnung voraus.