Wer bestimmt den Pflegegrad?
Die Pflegestufe wird durch den medizinischen Dienst von der Krankenkasse festgelegt (MDK). Die Pflegebedürftigkeit wird anhand von sechs Modulen ermittelt, darunter die Mobilität und die Möglichkeit zur Selbstversorgung. Der Gutachter vergibt Punkte für jeden Bereich. Addiert ergeben diese Punkte die Einstufung des Pflegegrades.
Die Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
Zur Bestimmung der Handlungen, Selbstständigkeit und der bestehenden Fähigkeiten einer Person, werden sechs Lebensbereiche betrachtet. Währenddessen werden erkennbare Einschränkungen der Lebensbereiche wie z.B. Körper, Geist und Psyche erfasst. In die Gesamtbewertung fließen mit unterschiedlicher Gewichtung diese sechs Lebensbereiche (Module) ein:
- Mobilität/ Körperhaltung/Beweglichkeit /Balance (Modul 1)
Bei diesem Lebensbereich wird darauf geschaut, ob die Person welche Betroffen ist, selbstständig ohne Unterstützung anderer Personen ihre Körperhaltung halten und anders positionieren kann. (z.B. alleine fortbewegen oder drehen im Liegen) Allein die Beweglichkeit der Person wird in diesem Modul bewertet. Wenn die betroffene Person geistige Beeinträchtigungen hat und deshalb bestimmte Abläufe nicht umsetzen kann, wird dies in die Bewertung eines anderen Moduls angegeben. Das Modul 2 ist für die Bewertung kommunikativer und kognitiver Fähigkeiten zuständig.
- Kommunikative und kognitive Fähigkeiten/Verständnis/Sprache (Modul 2)
Verstehen und Reden. Dies ist in diesem Lebensbereich dem sogenannten Modul 2 wichtig. Es geht ausschließlich um diese Fähigkeiten. Beispiele zu diesem Modul 2 sind: Das Erkennen von Menschen aus dem nahen Umfeld, das Zurechtfinden der betroffenen Person in der eigenen Umgebung, das Ausführen von zielgerichteten Handlungen (an- und umziehen der Kleidung in der richtigen Reihenfolge und die passende Kleidungswahl zur aktuellen Wettersituation) Hier zählt nicht die motorische Fähigkeit wie z.B. ob die betroffene Person beweglich genug ist, um in die Küche oder das Badezimmer zu laufen, sondern nur die geistige Fähigkeit der Person.
- Psychische Problemlagen/ Verhaltensweisen (Modul 3)
Zu diesem Modul zählen bestimmte Verhaltungsweisen wie z.B. das Herumlaufen ohne Ziel und/oder Aggressionen und Verhalten welches herausfordernd ist. Das könnte für die Person welche betroffen ist, als auch für die Pflegeperson belastend sein. Besonders wenn es eventuell zu körperlichen und verbalen Angriffen wie schlagen, treten oder Beleidigungen kommt. Die betroffenen Personen sorgen in dieser Situation meist für Wahnvorstellungen, nächtliche Unruhe, oder das Ablehnen der pflegerischen Hilfe. Deshalb wird geschaut, ob und wie häufig diese/bestimmte Verhaltensweisen der Person auftreten.
- Selbstversorgung (Modul 4)
In diesem Bereich werden die Tätigkeiten die zur Versorgung des Körpers beitragen eingestuft. Zu den Tätigkeiten der grundpflegerischen Versorgung zählen: Essen, Trinken, Körperpflege und das Ausscheiden von Urin und Stuhl. In diesem Modul wird der Maßstab auf die Selbstständigkeit gelegt.
- Modul 5: Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen und Anforderungen (Modul 5)
Ärztlich verordnete Maßnahmen welche selbstständig von der betroffenen Person umgesetzt werden können, werden in diesem Bereich geprüft. Falls die betroffene Person dies nicht selbstständig kann, wird geschaut, wie oft diese fremde Unterstützung benötigt.
- Soziale Kontakte und die Gestaltung des Alltagslebens (Modul 6)
- In diesem Modul fallen bestimmte Bereiche wie die selbstständige Gestaltung des Alltags ins Augenmerk. Telefonieren, selbstständig das Haus verlassen und Kontakte zu Freunden und Familie ohne weitere Hilfe pflegen. Punkte werden darin ermittelt und fließen je nach Gewichtung in die Bewertung des Moduls ein. Bei Modul 2 und Modul 3 wird nur das mit der höheren Punktzahl bewertet.
Die Betrachtung von der 6 Lebensbereichen | |||||
Mobilität | Kommunikative & Kognitive Fähigkeiten | Psychische Belastungen & Verhaltens- weisen | Selbstversorgung
| Umgang mit Krankheits- & therapie-bedingten Anforderungen | Gestaltung des Alltagsleben |
Berechnung & Gewichtung der Module | |||||
10% | 15% | 40% | 20% | 15% | |
| aus einem der beiden Bereiche (höherer Wert fließt ein) |
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